Vertrag mit der Gemeinde

Die Gemeinde wird verlangen, dass in einem Vertrag mit der Grundeigentümerin alle wichtigen Aspekte der Autofreiheit geregelt werden.

Zu klären und zu regeln ist beispielsweise folgendes:

  • Was heisst Autofreiheit konkret?
  • Dürfen Bewohnerinnen und Bewohner von autofreien Siedlungen Parkkarten erwerben?
  • Wann muss die Rückfallebene realisiert werden?
  • Was sind baupolizeiwidrige Zustände?
  • Was ist eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft?
  • Wer kontrolliert wie, ob die Regeln eingehalten werden?
  • Regelung der Rückfallebene (Fläche, finanzielle und rechtliche Garantie)?
  • Wie werden Rechte und Pflichten auf spätere Bewohnerinnen und Bewohner übertragen?

Grundlage für den Vertrag mit der Gemeinde

In der Regel wird im Rahmen des Planungsverfahrens und/oder des Baubewilligungsverfahrens festgehalten, dass zwischen Gemeinde und den Projektträgern (Grundeigentümerinnen und -eigentümer, Investor und Investorin, Bauherrschaft) ein Vertrag abgeschlossen werden muss, der den Vollzug des autofreien Wohnens regelt.