Vertrag mit der Gemeinde
Die Gemeinde wird verlangen, dass in einem Vertrag mit der Grundeigentümerin alle wichtigen Aspekte der Autofreiheit geregelt werden.
Zu klären und zu regeln ist beispielsweise folgendes:
- Was heisst Autofreiheit konkret?
- Dürfen Bewohnerinnen und Bewohner von autofreien Siedlungen Parkkarten erwerben?
- Wann muss die Rückfallebene realisiert werden?
- Was sind baupolizeiwidrige Zustände?
- Was ist eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft?
- Wer kontrolliert wie, ob die Regeln eingehalten werden?
- Regelung der Rückfallebene (Fläche, finanzielle und rechtliche Garantie)?
- Wie werden Rechte und Pflichten auf spätere Bewohnerinnen und Bewohner übertragen?
Grundlage für den Vertrag mit der Gemeinde
In der Regel wird im Rahmen des Planungsverfahrens und/oder des Baubewilligungsverfahrens festgehalten, dass zwischen Gemeinde und den Projektträgern (Grundeigentümerinnen und -eigentümer, Investor und Investorin, Bauherrschaft) ein Vertrag abgeschlossen werden muss, der den Vollzug des autofreien Wohnens regelt.