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VCS Regionalgruppe Bern erstattet Anzeige gegen Bauhaus Fachzentren AG

Die jahrelange, systematische Überschreitung des Fahrtenkontingents beim Bauhaus in Niederwangen ist für die VCS Regionalgruppe Bern inakzeptabel. Darum hat sie beim Bauinspektorat der Gemeinde Köniz Anzeige gegen die Bauhaus Fachcentren AG erstattet. Der VCS fordert die Gemeinde Köniz auf, den rechtmässigen Zustand bei der Bauhaus-Filiale Niederwangen möglichst rasch wiederherzustellen. Weiter soll Köniz eine Strafanzeige gegen die für die Einhaltung des Fahrtenkontingents verantwortlichen Organe der Bauhaus Fachcentren AG einreichen und die Abschöpfung des widerrechtlich erzielten Gewinns fordern.

Die Bauhaus Fachcentren AG hat sich beim Bau der Filiale Niederwangen verpflichtet, die Anzahl der täglichen Fahrten auf unter 1977 zu begrenzen. Bauhaus musste die Fahrten zählen und dem

Fahrtencontrolling-Gremium jährlich rapportieren. Ferner wurde in der Baubewilligung festgehalten, dass die Bauhaus Fachcentren AG die Parkplätze bewirtschaften muss, mit einem Betrag von 1.50 Franken ab der ersten Minute. Bauhaus hat diese Auflagen mutwillig missachtet. Routinemässig wurde dem Fahrtencontrolling- Gremium falsche Fahrtenzahlen kommuniziert, während das Fahrtenkontingent um mehr als 90% überschritten wurde – und das im Wissen der Bauhaus Fachcentren AG. Weiter wurde die Parkplatzbewirtschaftung nicht gemäss der Baubewilligung umgesetzt: Der fällige Betrag wurde nicht pro Einfahrt in den Fachmarkt erhoben, sondern gestaffelt auf die erste Stunde berechnet. Aus diesem Grund und auch weil keine effektive Kontrolle durchgeführt wurde, bezahlten nur ca. 15% der Kundschaft und die Lenkungswirkung der Parkplatzbewirtschaftung konnte sich nicht entfalten.

Die VCS-Regionalgruppe fordert das Bauinspektorat der Gemeinde Köniz auf, den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen und folgende Massnahmen anzuordnen:

  • Eine Schranke soll innerhalb von 2 Monaten installiert werden, damit ausnahmslos all Fahrzeuge die Parkgebühr bezahlen müssen.
  • Die Schranke ist so zu programmieren, dass die Wegfahrt nur möglich ist, wenn ein zeitlich gestaffelter, aber mindestens 1.50 ausmachender Betrag bezahlt wurde.
  • Wenn mit diesen Massnahmen das Fahrtenkontingent innerhalb dreier Monate immer noch nicht eingehalten wird, ist der Betrag von 1.50 weiter zu erhöhen und der Takt der Buslinie 31 unter Verwendung der Parkplatz-Einnahmen zu verdichten.
  • Wird das Fahrtenkontingent auch nach Einführung dieser zusätzlichen Massnahmen immer noch überschritten, seien Massnahmen zur Verbesserung der Veloerreichbarkeit der Anlage und betriebliche Massnahmen, namentlich die Begrenzung der Öffnungszeiten des Baumarkts, anzuordnen.
  • Die Bauhaus Fachzentren AG ist zu verpflichten, die Zahlen sämtlicher durch die eingebauten Zählschlaufen und durch die Ticketautomaten gezählten Zu- und Wegfahrten bzw. Ticketausgaben der letzten fünf Jahre offenzulegen.

Das Ziel der VCS-Regionalgruppe Bern ist, die überzähligen Fahrten auf den öV oder das Velo zu verlagern. Mit besseren Veloabstellplätzen und einer Taktverdichtung der Linie 31 könnte Bauhaus auch ohne Auto gut erschlossen werden. Von der Gemeinde Köniz erwartet der VCS, dass sie in Zukunft beim Bauhaus Niederwangen genau hinschaut und geltendes Recht durchsetzt.

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